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Veröffentlichung 23 Sep 2022 · Deutschland

Environment, Social, Governance (ESG) Litigation

3 min. Lesezeit
Top 10 Litigation Trends - Evironment, Social, Governance (ESG) Litigation

Auf dieser Seite

Bürgerinnen und Bürgern fordern von Unternehmen immer mehr, dass sie bestimmte Nachhaltigkseitskriterien einhalten. Um diese Kriterien zu klassifizieren, haben sich die drei Buchstaben "ESG", die für "Environment", "Social" und "Governance" stehen, etabliert. Es geht mithin um die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Standards sowie um gute Unternehmensführung. Das Thema steht nicht zuletzt seit Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auch ganz oben auf der politischen Agenda. In diesem Zusammenhang gerät immer häufiger auch die Frage, inwieweit Unternehmen haftbar gemacht werden können, wenn sie diese Kriterien nicht erfüllen, in den Fokus. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Was tun bei Greenwashing-Klagen?
Unsere Kollegin Dr. Anna-Maja Schaefer berichtet im Interview über die Vielzahl und Komplexität der neuen Regulierungen im Bereich Nachhaltigkeit und diesbezügliche Herausforderungen, die für Unternehmen ein großes Haftungspotential mit sich bringen.

Lieferkettengesetz: BAFA veröffentlicht erste Handreichung
Die erste BAFA-Handreichung ist veröffentlicht. Sie enthält nützliche Hinweise und Informationen für die Konzeption und Methodik der Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes betroffene Unternehmen sollten die Handreichung daher sorgfältig lesen, gleichzeitig aber auch kritisch bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen vorgehen. 

Die EU-Lieferketten-Richtlinie und die Frage der Haftung
Die EU-Kommission hat in ihrem Vorschlag für eine EU-Lieferketten-Richtlinie erstmals eine Haftung für Unternehmen auf Schadensersatz bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten normiert. Lesen Sie in diesem Beitrag, wie die Haftung nach dem Richtlinien-Vorschlag konkret ausgestaltet ist und welche Folgen sich daraus für Unternehmen ergeben.

EU-Richtlinienvorschlag erweitert Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
In diesem Beitrag erläutern unsere Kollegen Prof. Dr. Martin Schulz und Dr. Christoph Schröder den Kommissionsvorschlag für eine EU-Lieferketten-Richtlinie im Vergleich zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 

EU-Lieferketten-Richtlinie sieht zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen vor
Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence) veröffentlicht. Die geplante Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten geht deutlich über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Insbesondere schreibt sie auch eine zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen vor. 

Lieferkettengesetz im Konzern: Wer hat wen zu prüfen?
Das Gesetz regelt erstmals branchenübergreifend menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen. Vor allem im Konzern gilt es nun festzustellen, wer die Sorgfaltspflichten wem gegenüber erfüllen muss.

Das Ende der Frei­wil­lig­keit
Der Bund will die globalen Wertschöpfungsketten fairer gestalten und hat dazu das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht. Auf was müssen sich deutsche Unternehmen einstellen?

Lieferkettengesetz: Pflichten auch für Start-ups?
Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf einen Referentenentwurf für ein sogenanntes Lieferkettengesetz geeinigt. Mit dem Gesetz wird die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erstmals gesetzlich verpflichtend. Im Kern sollen Unternehmen menschenrechtliche Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in dem von Zulieferern analysieren sowie geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen.