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Brexit

Brexit

(Stand 23.07.2021) 

Das Vereinigte Königreich (UK) stimmte am 23. Juni 2016 in einem Referendum für den Austritt aus der Europäischen Union. Da das zwischen der EU und UK ausgehandelte Austrittsabkommen lange Zeit nicht die Zustimmung des britischen Parlaments fand und damit nicht in Kraft treten konnte, wurde der Austrittszeitpunkt mehrfach verschoben. 

Am 31. Januar 2020, 24 Uhr, MEZ ist UK aus der EU ausgetreten. Mit dem Austritt ist das Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft getreten. 

Bis zum Ablauf der im Austrittsabkommen geregelten Übergangsphase am 31. Dezember 2020 wurde UK noch als Mitgliedsstaat behandelt. Seit 1. Januar 2021 findet nun kein EU-Recht mehr auf das Vereinigte Königreich Anwendung und es nimmt nicht mehr am Binnenmarkt und der Zollunion teil.

Am 24. Dezember 2020 einigten sich die EU und UK nach intensiven Verhandlungen auf ein Abkommen hinsichtlich ihrer zukünftigen Partnerschaft. Das Handels- und Kooperationsabkommen wurde ab 1. Januar 2021 zunächst vorläufig angewandt und ist am 1. Mai 2021 in Kraft getreten. 

Auch wenn den Verhandlungsparteien gelungen ist, sich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen zu einigen, wird sich das Verhältnis zu UK grundlegend von der Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt unterscheiden. Seit 1. Januar 2021 gibt es eine Zollgrenze zwischen der EU und UK und es sind Zollformalitäten zu beachten. 

Viele weitere Punkte sind derzeit (noch) ungeregelt. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum EU Austritt des Vereinigten Königreichs in sämtlichen betroffenen Rechtsgebieten. Kommen Sie mit Fragen gerne auf uns zu, damit wir individuelle Lösungen erarbeiten können.

Timeline: Brexit und andere in diesem Kontext für die Europäische Union relevante Ereignisse

Brexit Timeline

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die möglichen rechtlichen Folgen des EU Austritts, gegliedert nach Rechtsgebieten. Für weiterführende Informationen steht Ihnen John Hammond jederzeit gern als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wenn Sie Fragen zum EU Austritt und seinen Folgen haben, können Sie unsere Anwälte jederzeit über unsere Brexit-Hotline anrufen: +49 711 9764 930.

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