Ihre Notare
Im gesellschafts- und grundstücksrechtlichen Bereich bedürfen viele Rechtsgeschäfte der Beurkundung durch einen deutschen Notar. Diese Beurkundungstätigkeit soll sicherstellen, dass diese besonders wichtigen Rechtsgeschäfte rechtssicher vollzogen werden.
Die Notare sind in allen Bereichen tätig, insbesondere im Gesellschafts- und Immobilienrecht, aber auch im Erbrecht. Auf Wunsch beurkunden sie alle in der englischen Sprache, einige von ihnen auch in der französischen oder spanischen Sprache.
Hinter den Notaren steht ein Team, das mit den Anforderungen an die Beurkundungstätigkeit und den Arbeitsabläufen vertraut ist.
Unser Tätigkeitsfeld
Unsere gesellschaftsrechtliche Praxis umfasst unter anderem:
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Gesellschafterbeschlüssen
- Begleitung und Protokollierung von Gesellschafterversammlungen
- Gründung von Gesellschaften, wie GmbH, AG, S.E. etc. sowie Kapitalerhöhungen
- Umwandlungsvorgänge wie Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel
- Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge
- Verpfändung von Geschäftsanteilen
- Vorbereitung und Durchführung von Unternehmenstransaktionen, sei es als Asset Deal oder als Share Deal
- Handelsregisteranmeldungen, Sitzverlegungen oder Eröffnung und Schließung von Niederlassungen
Unsere immobilienrechtliche Praxis umfasst unter anderem:
- Gestaltung, Beurkundung und Vollzug von Grundstücksübertragungen, einschließlich Erwerb oder Verkauf von Grundstücken zum Zweck der Bebauung mit den entsprechenden Vorabfestlegungen und der Finanzierung mittels Grundschulden
- Bestellung von Grundpfandrechten, Nießbrauchsrechten, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten
- Bildung von Wohnungs- und Teileigentum und Begründung von Erbbaurechten