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Handel wird zunehmend internationaler

Handelsbeziehungen bleiben heute immer seltener auf den jeweiligen nationalen Markt beschränkt. Händler, die sich neue Absatzmärkte im Ausland erschließen, stehen nicht nur vor der Herausforderung, das Geschäftsgebaren ihrer ausländischen Handelspartner und die Bedürfnisse der Kunden kennen und berücksichtigen zu lernen. Sie müssen sich auch mit den gesetzlichen Bestimmungen auseinandersetzen, die es im weltweiten Handel zu beachten gilt.

Unsere Experten für das Außenwirtschaftsrecht unterstützen Handelsunternehmen, Importeure und Exporteure dabei, deren wirtschaftliche Aktivitäten im Einklang mit den besonderen Regulierungsvorgaben für den internationalen Handel zu gestalten.

Unsere Beratung im Außenwirtschaftsrecht erstreckt sich insbesondere auf die Themen:

  • Internationaler Zahlungsverkehr
  • Ein- und Ausfuhrbestimmungen
  • EU-Embargoregelungen
  • Weltweite Handelshemmnisse / WTO
  • Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen
  • Dual-Use-Güter
  • Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung
  • Kriegswaffenkontrollgesetz
  • Compliance

Regulierung bei sensiblen Gütern

Während es für die meisten Warenlieferungen innerhalb der EU kaum mehr Beschränkungen gibt, ist beim Handel mit exportpolitisch sensiblen Gütern wie Dual-Use-Gütern eine Reihe von Melde- und Genehmigungspflichten zu beachten, auch innerhalb der Europäischen Union.

Die CMS-Anwälte im Bereich Außenwirtschaftsrecht helfen Unternehmen dabei zu erkennen, welche Ein- oder Ausfuhrgüter genehmigungspflichtig sind und für welche zumindest Informations- und Dokumentationspflichten gelten. Wir beraten bei der rechtssicheren Formulierung der Anträge auf Ein- und Ausfuhrgenehmigungen ebenso wie bei einschlägigen Dokumentationen und Konformitätsbescheinigungen. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation mit den zuständigen Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Wir begleiten Sie bei Außenwirtschaftsprüfungen durch die Zollbehörden.

Handelsbeschränkungen durch Embargos

Einschränkungen des Handels aus außen- oder sicherheitspolitischen Erwägungen können sich auf bestimmte Produkte, Länder oder auch Personen(gruppen) beziehen. Meist werden sie durch EU-Verordnungen geregelt, die wiederum für einzelne Güter genehmigungspflichtige Ausnahmen vorsehen können.

Embargos können Unternehmen wirtschaftlich hart treffen. Gleichzeitig werden Verstöße gegen Embargoregelungen streng geahndet. Daher beraten wir unsere Mandanten umfassend und frühzeitig dazu, wie sie sich auf Handelseinschränkungen einrichten sollten und welche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung bei Missachtung eines Embargos bestehen, und unterstützen bei der Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitern mit Blick auf Wirtschaftssanktionen.

Internationaler Zahlungsverkehr und Zölle

Der Kapital- und Zahlungsverkehr mit Drittländern unterliegt einer Reihe von Meldepflichten und Beschränkungen. Auch hier drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder. Gleiches gilt bei der Missachtung von Zollvorschriften oder von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen.

Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtssicheren Umsetzung aller Regeln für den internationalen Zahlungsverkehr und bei der Erlangung von verbindlichen Zolltarifauskünften ebenso wie im Umgang mit staatlichen Handelshemmnissen wie Antidumping und Antisubsidy.

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