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Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
Die Übergangszeit für die Erfüllung der Anforderungen der DSGVO endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Verarbeitungen den Anforderungen der DSGVO genügen. Die erste Herausforderung und daher der erste Schritt zu einer datenschutzrechtlich konformen Compliancekette stellt dabei die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses dar.
Dieses Verarbeitungsverzeichnis soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit bieten, die betreffenden Verarbeitungsvorgänge zu kontrollieren. Dieses hat zur Konsequenz, dass in diesem Verzeichnis alle Datenverarbeitungen in Ihrem Unternehmen beschrieben werden müssen. Folglich ist es Ihr Ziel, alle Datenverarbeitungsprozesse zu identifizieren, diese entsprechend schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren, um sie dann kompakt in einem Verzeichnis darzustellen.
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