Hauptansprechpartner
Seit dem 17. Dezember 2021 müssen die EU Mitgliedsstaaten die EU Whistleblower Richtlinie (2019/1937) in nationales Recht umsetzen. Dadurch werden Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmer:innen verpflichtet, effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle für Verstöße gegen EU Recht und ggfs. auch nationales Recht einzurichten sowie Hinweisgeber:innen wirksam vor Repressalien zu schützen. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt dies auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen.
Wir haben für unsere Mandant:innen, die erstmals ein Hinweisgebersystem errichten müssen, eine Lösung ("CMS Whistleblowing") entwickelt, die alle notwendigen Aspekte von der Implementierung, über den Betrieb bis hin zur Bearbeitung von eingehenden Meldungen aus einer Hand abdeckt. Diese CMS Hinweisgeberlösung beinhaltet die folgenden Bausteine:
- Bereitstellung digitales Hinweisgebertool
- Implementierung des Hinweisgebersystems
- Betrieb des Hinweisgebersystems / Tätigkeit als Ombudsstelle / Erstbearbeitung von Meldungen
Was unsere Expert:innen zum Hinweisgebersystem sagen
Sorgen Sie rechtzeitig für ein effizientes und modernes Hinweisgebersystem in Ihrem Unternehmen – und damit für größtmögliche Rechtssicherheit. Denn nur so können Sie Hinweisgeber schützen, alle rechtlichen Verpflichtungen erfüllen und selbst von den Hinweisen profitieren.
Von uns erfahren Sie:
- warum Ihr Unternehmen ein Hinweisgebersystem benötigt.
- wie das System aus Sicht der Meldenden und des Unternehmens funktioniert.
- welche Leistungen das CMS Angebot umfasst.
Internes Hinweisgebersystem kombiniert mit der Expertise von CMS
Die CMS Expert:innen haben langjährige Erfahrung mit Compliance Management- und Hinweisgebersystemen.
Die Vorteile des CMS Hinweisgebersystems sind vielfältig:
- rechtliche und technische Umsetzung aus einer Hand
- digitales System, das Whistleblower schützt und Hinweise richtlinienkonform und sicher aufnimmt
- Aufnahme und Sichten der Meldungen durch Expertinnen und Experten von CMS
- Ersteinschätzung der eingegangenen Meldungen hinsichtlich Ernsthaftigkeit und rechtlicher Relevanz durch CMS
- Sofern eine Meldung näher zu untersuchen ist, kann die interne Untersuchung von CMS durchgeführt oder begleitet werden
- wenn gewünscht, Begutachtung des gemeldeten Sachverhalts durch CMS und Handlungsempfehlung
- Vertretung des Unternehmens vor Behörden und Gerichten
- auf die Unternehmensgröße abgestimmte Pakete
Minimaler Aufwand, maximale Sicherheit
Für das CMS Hinweisgebersystem braucht es keine aufwändige IT-Implementierung oder eigene Server im Unternehmen. Wir liefern die technische und rechtliche Umsetzung. Außerdem beschäftigen wir uns im Rahmen der Einführung des Hinweisgebersystems mit wichtigen begleitenden Aspekten und Fragen, etwa (i) wie eine Systembeschreibung konkret auszusehen hat, (ii) ob eine Betriebsvereinbarung abzuschließen ist oder welche datenschutzrechtlichen Themen zu beachten sind. Da wir die rechtliche und technische Umsetzung aus einer Hand liefern, bedeutet die Implementierung keinen zusätzlichen Aufwand für Sie.
Kontakt
Lokale Marktkenntnisse. Globale Perspektive.
Wir bieten zukunftsorientierte Rechtsberatung für den Erfolg Ihres Unternehmens. Durch die Kombination lokaler Marktkenntnis mit globaler Perspektive und Anwälten an Standorten auf der ganzen Welt, profitiert Ihr Unternehmen von der Expertise, die Sie benötigen - auch über Grenzen hinweg.
Über CMS