Anwaltskanzlei für Medizinrecht in Österreich
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Medizinisches Berufs- & Arbeitsrecht als Schlüsselelemente der Gesundheitsbranche
Medizinisches Berufsrecht einerseits und Arbeits- bzw. Dienstrecht andererseits spielen in der Zusammenarbeit von Angehörigen der Gesundheitsberufe, Krankenanstalten, Ambulatorien, Primärversorgungszentren und Unternehmen im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle. Die Zusammenarbeit konfrontiert die Stakeholder der Gesundheitsbranche regelmäßig mit zwei komplexen Rechtsmaterien und stellt sie diesbezüglich vor große Herausforderungen.
Medizinisches Berufs- & Arbeitsrecht: Empfindliche Strafen bei Missachtung
Neben spezifischen Berufsrechten (u. a. Ärztegesetz, GuKG, MTD-Gesetz, MABG, MTF-SHD-Gesetz) bestehen etwa zahlreiche Kollektivverträge für den Gesundheitsbereich, die wiederum unterschiedliche Arbeitszeit- und Entlohnungsmodelle enthalten.
Die Kenntnis der speziellen Rechte und Pflichten sowie der Berufsbilder der Angehörigen der Gesundheitsberufe ist daher essenziell. Ebenso wichtig ist die Vernetzung dieser mit arbeits- bzw. dienstrechtlichen oder krankenanstaltsrechtlichen Vorgaben. Fehler bei der Gestaltung der alltäglichen Zusammenarbeit können , berufs-, arbeits- sowie sozialrechtliche Konsequenzen bis hin zu Verwaltungsstrafen und gerichtliche Strafen nach sich ziehen.
CMS: Professionalität & Erfahrung im Medizin- und Arbeitsrecht
Wir wissen um die Herausforderungen des Medizin- und Arbeits- und Dienstrechts und beraten in der Zusammenarbeit mit Angehörigen von Gesundheitsberufen:
• Medizinische Universitäten
• Krankenanstalten
• Ambulatorien
• Betriebsführungsgesellschaften
• Interessenvertretungen
• Unternehmen der Gesundheitsbranche
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen rechtssichere und praxisorientierte Lösungen in sämtlichen berufs- und arbeitsrechtlichen Fragen der Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich und unterstützen Sie sowohl bei innerbetrieblichen Konflikten als auch gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir verfügen über Expertise in der Bearbeitung verschiedener arbeits- und berufsrechtlicher Fragen wie:
• Rechtsfragen der Berufsausübung (ua Berufsrecht, Ärztevorbehalt)
• Vertragsgestaltung
• Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträgen
• Umsetzung von betrieblichen Umstrukturierungen
• Compliance-Bereich
• Prozessführung
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